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   OLG München, 08.01.2008 - 32 Wx 192/07   

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https://dejure.org/2008,21694
OLG München, 08.01.2008 - 32 Wx 192/07 (https://dejure.org/2008,21694)
OLG München, Entscheidung vom 08.01.2008 - 32 Wx 192/07 (https://dejure.org/2008,21694)
OLG München, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 32 Wx 192/07 (https://dejure.org/2008,21694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 72

    KostO §§ 22, 24, 66
    Geschäftswert einer Photovoltaikanlagendienstbarkeit

  • openjur.de

    Kosten der Grundbucheintragung: Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betr. den Betrieb einer Photovoltaikanlage und einer entsprechend zugunsten der finanzierenden Bank einzutragenden Vormerkung

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 22, 24, 66
    Geschäftswert für Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für Photovoltaikanlage (Solarenergie)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Geschäftwerts für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in Form des Rechts zum Betreiben einer Photovoltaikanlage auf fremden Dachflächen; Bemessung des Geschäftwerts für die Eintragung einer Dienstbarkeit nicht an Hand der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bemessung des Geschäftswerts der Eintragung einer Dienstbarkeit zum Betreiben einer Photovoltaikanlage nach dem für die genutzte Dachfläche zu entrichtenden Pachtzins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftswert für Betreiben einer Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNotP 2008, 174
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 22.04.2004 - 8 Wx 1/04

    Ermittlung des Geschäftswert bei einer beschränkten dinglichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 32 Wx 192/07
    14aa) Zu Recht hat das Landgericht den Wert der Dienstbarkeit für den Berechtigten nicht an Hand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung, sondern an Hand der vereinbarten Pacht bemessen (so auch OLG Brandenburg MittBayNot 2005, 247; OLG Oldenburg JurBüro 1998, 644).
  • OLG München, 30.06.1998 - 11 WF 568/98
    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 32 Wx 192/07
    14aa) Zu Recht hat das Landgericht den Wert der Dienstbarkeit für den Berechtigten nicht an Hand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung, sondern an Hand der vereinbarten Pacht bemessen (so auch OLG Brandenburg MittBayNot 2005, 247; OLG Oldenburg JurBüro 1998, 644).
  • BayObLG, 21.08.1985 - BReg. 3 Z 125/85

    Geschäftswert für die Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 32 Wx 192/07
    23bb) Die Reduzierung des Geschäftswert auf die Hälfte, wie ihn die von den Beschwerdeführern unangefochtenen Entscheidungen der Vorinstanzen vorgenommen haben, ist aber dennoch aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, da die Wahrscheinlichkeit der Rechtsausübung mit zu berücksichtigen ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1986, 31/32).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZR 129/16

    Mietvertrag: Schriftformerfordernis setzt Zugang der Vertragsurkunden nicht

    Damit weicht es von der in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten, dort aber nicht näher begründeten Beurteilung vergleichbarer Nutzungsverhältnisse als Pachtvertrag ab (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2017, 694, 695; OLG Frankfurt Beschluss vom 4. November 2014 - 20 W 256/13 - juris Rn. 11 f.; OLG Saarbrücken NJW 2012, 3731 ff.; OLG München MittBayNot 2008, 320 f.; OLG Koblenz CuR 2007, 107, 108; OLG Schleswig WM 2005, 1909, 1912; OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 644; Vergabekammer Bremen Beschluss vom 14. August 2007 - VK 5/07 - juris Rn. 20 f.; offen gelassen etwa von OLG Oldenburg NJW-RR 2014, 571; OLG Brandenburg Urteil vom 30. März 2011 - 3 U 113/10 - juris Rn. 29; OLG Brandenburg Urteil vom 16. September 2009 - 3 U 180/08 - juris Rn. 16; OLG Naumburg - Urteil vom 18. Dezember 2001 - 11 U 213/01 - juris Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 20 W 256/13

    Geschäftswert für Eintragung von Grundstücksdienstbarkeit wegen Betrieb von

    Der Geschäftswert für die jeweilige beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestimmt sich dann nach dem Wert, den die Dienstbarkeit für den Berechtigten als Anlagenbetreiber hat (vgl. hierzu OLG München ZNotP 2008, 174; OLG Celle FGPrax 2012, 178; Tiedtke MittBayNot 2010, 444, je m. w. N.).

    Unter Zugrundelegung dessen entspricht es aber weitgehend einhelliger Rechtsauffassung, dass der Wert der Dienstbarkeit mit dem Inhalt, auf einem Grundstück eine Photovoltaikanlage zu betreiben, dabei nicht anhand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung oder einem hochgerechneten Bruttoertrag für die Anlage, sondern anhand der vereinbarten Pacht zu bemessen ist (vgl. dazu OLG München ZNotP 2008, 174; OLG Celle FGPrax 2012, 178; OLG Oldenburg Rpfleger 2011, 569; LG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2010, 1 T 46/10, zitiert nach juris; Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 24 Rz. 36; Filzek, KostO, 4. Aufl., § 24 Rz. 12; Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, Stand Dez. 2012, § 24 Rz. 7 b; Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 9. Aufl., Rz. 1301, 1302; Tiedtke MittBayNot 2010, 444, und ZNotP 2008, 175, ZNotP 2013, 39, DNotZ 2012, 645; Tiedtke/Diehn, Notarkosten im Grundstücksrecht, 3. Aufl., Rz. 1153 ff.; zu § 92 GNotKG: Renner in Leipziger Gerichts- und Notarkostenkommentar, § 52 Rz. 39; Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 10. Aufl., Rz. 1455, 1456; Fackelmann/Heinemann, GNotKG, § 52 Rz. 34, je m. w. N. auch zu vergleichbaren beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten).

    Die Vorteile der Stromerzeugung (Einspeisevergütung) resultieren mithin nicht ausschließlich aus der Nutzung des Grundstücks, sondern vor allem aus den Investitionen und der Übernahme des Unternehmerrisikos durch die Berechtigte als Betreiberin (vgl. dazu OLG Celle FGPrax 2012, 178; OLG München ZNotP 2008, 174; Rohs/Wedewer/Waldner, a.a.O., § 24 Rz. 7 b; Tiedtke MittBayNot 2010, 444).

    Anders mag es sein, wenn der jeweilige Grundstückeigentümer auf seinem Grundstück auf eigene Kosten eine Anlage errichtet hat und einen Nießbrauch an der Anlage einräumt (vgl. etwa OLG Celle FGPrax 2012, 178; OLG München ZNotP 2008, 174; OLG Oldenburg Rpfleger 2011, 569; Renner, a.a.O., § 52 Rz. 39; Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, Stand Dez. 2012, § 24 Rz. 7 b); ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

  • OLG München, 11.01.2013 - 34 Wx 244/12

    Grundbuchkosten: Geschäftswert einer Mieterdienstbarkeit

    12 1. Der Geschäftswert für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 BGB) bestimmt sich nach dem - objektiven - Wert, den die Dienstbarkeit für den Berechtigten hat (OLG München - 32. Zivilsenat - vom 8.1.2008, 32 Wx 192/07 = MittBayNot 2008, 320; BayObLG JurBüro 2000, 94).
  • OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 385/15

    Eintragung einer Mieterdienstbarkeit bei vorsteuerabzugsberechtigten Mieter

    Waren an der Vereinbarung Geschäftspartner mit gegenläufigen wirtschaftlichen Interessen beteiligt, so kann bei Fehlen besonderer Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass die vereinbarte Vergütungshöhe dem objektiven Marktwert der Nutzungsberechtigung entspricht (OLG München - 32. Zivilsenat - vom 8.1.2008, 32 Wx 192/07 = MittBayNot 2008, 320).
  • OLG Oldenburg, 17.03.2011 - 12 W 50/11

    Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

    3 Grundsätzlich ist der Geschäftswert für eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit die der Grundstückeigentümer einem anderen (dem Berechtigten) für den Betrieb und die Unterhaltung einer Photovoltaikanlage bestellt, anhand des üblichen, mindestens jedoch des vereinbarten Pachtzinses für die genutzten Dachflächen nach § 24 KostO zu bemessen (vgl. OLG München, ZNotP 2008, 174f; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Reimann, KostO, 18. Aufl. § 30, Rn. 61b; Rohs/Wedever/Rohs, KostO, Bearbeitung November 2009, § 24 Rn. 7b).
  • OLG München, 14.02.2019 - 34 Wx 431/18

    Geschäftswert für die Eintragung einer sogenannten Mieterdienstbarkeit im

    Waren an der Vereinbarung Geschäftspartner mit gegenläufigen wirtschaftlichen Interessen beteiligt, so kann bei Fehlen besonderer Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass die vereinbarte Vergütungshöhe dem objektiven Marktwert der Nutzungsberechtigung entspricht (OLG München - 32. Zivilsenat - vom 8.1.2008, 32 Wx 192/07 = MittBayNot 2008, 320).
  • OLG Celle, 17.04.2012 - 4 W 58/12

    Bemessung des Geschäftswerts der Eintragung einer beschränkt persönlichen

    Deshalb ist im Ausgangspunkt auf das übliche bzw. vereinbarte Nutzungsentgelt für die schuldrechtliche Gestattung der Grundstücksnutzung abzustellen, hier den von der Betreiberin zu zahlenden Pachtzins (OLG München, MittBayNot 2008, 320; Brandenburgisches Oberlandesgericht OLGR Brandenburg 2004, 455; Rohs in Rohs/Wedewer, Kostenordnung, Dezember 2010, § 24 Rdnr. 7 b).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 8 W 25/15

    Geschäftswertbemessung: Grundbucheintragung einer Dienstbarkeit und einer

    Allerdings besteht, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass lediglich der vereinbarte Jahrespachtzins nach § 24 KostO für die Bemessung des Geschäftswerts und damit für die Berechnung des zu zahlenden Vorschusses zugrunde zu legen ist, wenn der Betreiber die Photovoltaikanlage selbst errichtet und danach betreibt und hierfür lediglich die Dachflächen benutzt (OLG München ZNotP 2008, 174; OLG Oldenburg Rpfleger 2011, 569; OLG Celle FGPrax 2012, 178; je m.w.N.).
  • OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14

    Geschäftswert, Kostenansatz

    a) Die Rechtsprechung, auf die der Bezirksrevisor für die Bewertung des Photovoltaikanlagenrechts ersichtlich zurückgreifen will, stellt in derartigen Fällen auf den üblichen, mindestens den vereinbarten Pachtzins für die genutzten Dachflächen ab (OLG München - 32. Zivilsenat - vom 8.1.2008, 32 Wx 192/07 = ZNotP 2008, 174; OLG Oldenburg Rpfleger 2011, 569).
  • LG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 T 46/10

    Kosten der Grundbucheintragung: Berechnung des Geschäftswerts für die Eintragung

    Danach ist der objektive Wert, den die Dienstbarkeiten für den Berechtigten als Anlagenbetreiber haben, maßgebend (vgl. hierzu: OLG München , MittBayNot 2008, 320; OLG Brandenburg , MittBayNot 2005, 247).
  • LG Chemnitz, 13.01.2020 - 3 T 131/19

    Notarkosten - Eintragung beschränkter persönlichen Dienstbarkeit - Geschäftswert

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